2024 Scheinselbstständigkeit umgehen
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Das Web überschlägt sich seit Juni! Das deutsche Bundessozialgericht fällt gleich zwei höchstrichterliche Urteile zur Scheinselbstständigkeit 2019. Sind diese Entscheidungen wirklich wichtig? Welche Berufe sind betroffen von dieser Rechtsprechung und was nun? Bei uns finden Sie Antworten, Lösungsansätze und viel erbrobtes Praxiswissen!
Etwa 40 Zollbeamte prüfen Freelancer-Aufträge bei großem IT-Dienstleister (SOLCOM GmbH), so die Onlinepresse. Damit ist Scheinselbstständigkeit ganz offiziell auch in der IT & Projektwelt angekommen. Aber wie entsteht Scheinselbstständigkeit im Projekt oder beim Kunden?
DARAUF SIND WIR SPEZIALISIERT
Das Geschäft mit freien Mitarbeiter funktioniert schon längst nicht mehr so wie es jüngst ausgeübt wurde. Das Unternehmertum ist sehr viel Komplexer geworden und wer mit Externen, also Fremdpersonal arbeitet, hat eine ganze Menge zu beachten. Für 2020 kann und darf auf keinen Fall nur der vermeidliche Umsatz bzw. die Problemlösung (z.B. Projekte in der IT) im Vordergrund stehen. Vielmehr geht es um ein solides und nachhaltiges Risikomanagement um nicht der Schwarzarbeit bzw. der Scheinselbständigkeit verhaftet zu werden.
Scheinselbstständigkeit ist ein strategisches Thema für Auftraggeber, Vermittler, Selbständige, freie Mitarbeiter und Freiberufler. Auftragnehmer-Hinweis: Freiberufler werden umgangssprachlich gerne als Freelancer bezeichnet. Es ist ein entscheidendes und langfristig ausgerichtetes Thema, weil es um die Frage der Rechtssicherheit geht und damit die unbeugsamen Anforderung an den Legalitätsgrundsatz stellt. Nach deutschem Recht gibt es kein gutes und legales Geschäft, wenn nicht alle relevanten Regelungen aus dem Werkvertragsgesetz erfüllt werden. Auftraggeber und Auftragnehmer sind zur lückenlosen Einhaltung verpflichtet. Folglich liegt heutzutage die Herausforderung darin, dass eigene Business auf rechtssichere Beine zu stellen und alle zweifelhaften bzw. rechtswidrigen Ausprägungen im kundenseitigen Auftrags- und Projektsystem gänzlich zu eliminieren. Unternehmen und Unternehmer müssen eine Grundsatzfrage beleuchten: Soll das eigene Projektgeschäft, also die Auftragsabwicklung, mit selbständigen und freien Mitarbeitern grundsätzlich legale oder illegale Tendenzen und Strukturen aufzeigen sowie rechtskonform ausgestaltet werden?
Die Scheinselbständigkeit ist ein interdisziplinäres Fachgebiet. In der Tat handelt es sich um ein sehr komplexes und zudem undurchsichtiges Themengeflecht, welches sich mindestens über drei isolierte Rechtsgebiete erstreckt. Dazu zählen das Sozialversicherungsrecht, das Arbeitsrecht und das Steuerrecht. Weiterhin darf natürlich das hiesige Strafrecht nicht vernachlässigt werden. Immerhin leiten sich u. a. die strafrechtlichen Folgen für vorsätzliche und ganz wichtig, auch für bedingt vorsätzliche Vergehen ab.
Im Übrigen ist die Scheinselbstständigkeit eine Form der Schwarzarbeit. Die Rechtsfolgen sind gravierend und werden von den betroffenen Unternehmen, Kunden und Auftraggebern vor allem heute in 2020 regelmäßig unterschätzt. Selbständige und Unternehmer arbeiten auf Grundlage erheblicher Wissenslücken und ergreifen zweifelhafte Maßnahmen um sich vor Auftrags- und Projekt Scheinselbständigkeit zu schützen. Realistisch betrachtet sollte in vielen Praxisfällen das Wort „schützen“ mit dem Wort „verstecken“ ausgetauscht werden. Demnach schützen sich die Beteiligten also nicht vor dem Problem. Sie erzeugen ein noch viel größeres Problem und ergreifen Maßnahmen die dazu dienen die Scheinselbstständigkeit im Projekt zu verbergen. Maßnahmen und Aktivitäten dieser Art werden als Scheinkonstruktionen interpretiert. Dies wiederum führt im günstigsten Fall zu den bedrohlichen bedingt vorsätzlichen Handlungen. Gebilde dieser Art sind Täuschungsmanöver. Sie führen laut aktueller Gesetzbebung zu verheerenden Rechtsfolgen für alle Beteiligten und sogar direkt zum Projekt-Endkunden, auch wenn diese mit dem freien Mitarbeiter keinen Vertrag geschlossen haben.
Die Zusammenarbeit mit Selbständigen und das Geschäft mit freien Mitarbeiter funktioniert seit 2017, also schon längst nicht mehr so wie es zuvor - in jüngster Zeit - einmal war. Das deutsche Unternehmertum ist sehr viel komplexer geworden und wer mit Fremdpersonal arbeitet, der sollte sich hüten Versäumnisse zu verbuchen. Die erforderlichen Kompetenzen zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit sind frühzeitig und vor allem nachhaltig einzubinden. Es gibt vielschichtige Aspekte zu berücksichtigen um nicht den Fuß, wenn auch aus Unwissenheit, in die Rechtsschlinge zu stellen.
Für Unternehmen darf auf keinen Fall nur der Umsatz bzw. die Lösung eines Fachproblems z. B. aus der Bildung oder z. B. aus IT im Vordergrund stehen. Für 2020 ist ein sinnhaftes und nachhaltiges Risikomanagement zwingend erforderlich, denn dieses Thema betrifft alle Märkte und Branchen in denen freie Mitarbeiter als Fremdpersonal geordert werden.
Scheinselbständigkeit erkennen und effektiv vermeiden ?!
Eine Lösung des Problems ist immer individuell an einen Geschäftsfall bzw. an ein Unternehmen anzulehnen. Es kann sogar sein, dass sich Rechtskonflikte nur bedingt eindämmen lassen. Auch wenn oftmals nur die Schlagworte erklärt werden, etwa die betriebliche Integration, so liegt die Herausforderung zur Beseitigung des Problems für die Scheinselbstständigkeit im Projekt sehr viel tiefer begraben.
Betroffene Parteien sollten unbedingt darauf achten, dass die juristische Aufklärung z. B. durch einen Rechtsanwalt noch lange nicht das Ende der Fahnenstange darstellt. Die Lösung liegt vor allem in der nuancierten Identifikation und der praktischen Anwendung/Umsetzung auf Projekt- und Prozessebene. Die Lösung für Scheinselbstständigkeit erfordert theoretische, methodische und praktische Ansätze. Wie also kann die Scheinselbstständigkeit im Unternehmen oder im Projekt vermieden werden? Welche Möglichkeiten gibt es um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und welche sind im Detail für ihren Fall der effizienteste Lösungsansatz? Anders ausgedrückt: Wie kann eine Lösung zur Beseitigung von Scheinselbständigkeit im Unternehmen oder im Projekt implementiert werden?
Genau für diese Fälle treten wir ein. Wir sind Spezialisten und verzahnen die trockene Theorie (Juristerei) mit der individuellen Betriebs- und Projektpraxis. Sprechen Sie uns an!
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WICHTIGE URTEILE 2019
Urteil A - 04. Juni 2019 [BSG B 12 R 11/18 R]
Urteil B - 07. Juni 2019 [BSG AZ B 12 R 6/18 R]
Bedeutendes Urteil vom 13. Dezember 2018 [BGH 5 StR 275/18]
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