Scheinselbstständigkeit umgehen
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2024 Scheinselbstständigkeit umgehen
mit einem starken Partner

Wer 2024 in Deutschland als Freiberufler arbeitet oder freie Mitarbeiter im Projekt beschäftigt, sollte sich intensiv mit der Scheinselbstständigkeit beschäftigen. Neue Gesetze verändern den Arbeitsmarkt. Dieser Wandel betrifft Auftraggeber und Freelancer gleichermaßen.
Wir (Frisco One GmbH) legen bereits seit vielen Jahren unseren Schwerpunkt auf die Scheinselbstständigkeit als Themenkomplex und bieten Unternehmen und Selbstständigen maßgeschneiderte Lösungsansätze. Es geht um Nuancen, also wie können Sie in der gelebten Praxis Scheinselbstständigkeit umgehen?
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite!


Wichtige BSG Urteile | Juni 2019 (NEU)
Selbst Honorarärzte im Krankenhaus oder Pflegekräfte sind jetzt der Scheinselbstständigkeit überführt.
Das Web überschlägt sich seit Juni! Das deutsche Bundessozialgericht fällt gleich zwei höchstrichterliche Urteile zur Scheinselbstständigkeit 2019. Sind diese Entscheidungen wirklich wichtig? Welche Berufe sind betroffen von dieser Rechtsprechung und was nun? Bei uns finden Sie Antworten, Lösungsansätze und viel erbrobtes Praxiswissen!

Der BGH urteilt: Geschäftsführer verurteilt zu 1,5 Jahren wengen Scheinselbständigkeit.

   Wie lässt sich ganz genau Scheinselbstständigkeit vermeiden?
Scheinselbständigkeit bei großem IT-Unternehmen?!
Etwa 40 Zollbeamte prüfen Freelancer-Aufträge bei großem IT-Dienstleister (SOLCOM GmbH), so die Onlinepresse. Damit ist Scheinselbstständigkeit ganz offiziell auch in der IT & Projektwelt angekommen. Aber wie entsteht Scheinselbstständigkeit im Projekt oder beim Kunden?
Im Übrigen, die Staatsanwaltschaft Tübingen bestätigt die Ermittlungen. Laut offiziellen Meldungen rücken einige hundert Freelancer und zwangsläufig auch viele Auftraggeberunternehmen (Kunden) automatisch in den Fokus. Scheinbar ging die Anzeige von einem ehemaligen internen Mitarbeiter aus. Wenn auch grundsätzlich auf eine "Unschuldsvermutung" hinzuweisen ist, so deutet die Beteiligung der Staatsanwaltschaft und ein Großaufgebot an Beamten des Zolls auf eine ernstzunehmende Sachlage!
(Quellen: Tagesblatt.de & RTF1.de | Juli 2018)
   Vodafone verbietet Freiberufler! (HOT)
Mit den beiden im Juni 2019 gefallenen BSG Urteilen scheint ein Handeln für Auftraggeber zwingend erforderlich!
22. Juli 2019 | Man darf davon ausgehen, dass Vodafons Rechtsbeistände die Faktenbasis sehr genau prüften und der CEO daher diese folgenschwere Entscheidung traf:
Öffentlichen Meldungen und Berichten zufolge wurden die Vodafone Geschäftspartner und Lieferanten, welche Fremdpersonal stellen, schriftlich aufgefordert keine selbständigen Freiberufler resp. Freelancer für Projektaufträge zu berücksichtigen. Vodafone verzichtet damit "offiziell" auf Selbständige z.B. aus IT- und Business um die bestehenden Projekte rechtssicher zu machen und nach dem Gesetz nicht etwa in die Illegalität (hartes Wort aber leider wahr!) abzurutschen und für die drastischen Strafen und Sanktionen (auch gegen die Führungskräfte persönlich) einzustehen. Mit diesem ausdrücklichen Verbot folgt die Procurement Abteilung (strategische Einkauf) den Anweisungen der Geschäftsführung zukünftig quasi keine selbstständigen Freelancer zu beauftragen!
Trotz aller Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene, kann der alte Weg nicht mehr gegangen werden, das zeigt der Trend und das Verhalten der großen Konzerne und Auftraggeberunternehmen.
Die jüngsten Gesetze und neune Urteile der höchsten Gerichtsbarkeit in Deutschland lassen keinen Spielraum übrig, um sich in der Schlinge der Scheinselbstständigkeit zu verfangen, so das Echo am Markt.

   Erfahrungsbericht: Was Freiberufler sagen:
Wir können Ihnen viel über unsere Lösung erzählen. Wir können aber auch unsere Arbeit und Freiberufler selber sprechen lassen.
Wir haben einem kooperierenden Freelancer 9 Fragen gestellt. Lesen Sie selber, welche Erfahrungen mit HR-Bypass gesammelt wurden. Wir haben die Aussagen in einem Interview zusammengefasst.

MERKMALE FÜR SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT ERKENNEN UND EFFEKTIV VERMEIDEN,
DARAUF SIND WIR SPEZIALISIERT

Scheinselbstständigkeit 2024 - Lösung
Unser Weg durch den Projekt-Dschungel! Scheinselbstständigkeit umgehen & verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vermeiden in 2024!
Ein erfahrener Rechtexperte beantwortet elf Fragen über Scheinselbständigkeit in Freiberufler Projekten (Aus erster Hand)
Kalkulator & Onlinerechner: Stundensätze / Honorare von freien Mitarbeitern in Lohn & Gehalt umrechnen (Erster Rechner seiner Art)

Das Geschäft mit freien Mitarbeiter funktioniert schon längst nicht mehr so wie es jüngst ausgeübt wurde. Das Unternehmertum ist sehr viel Komplexer geworden und wer mit Externen, also Fremdpersonal arbeitet, hat eine ganze Menge zu beachten. Für 2020 kann und darf auf keinen Fall nur der vermeidliche Umsatz bzw. die Problemlösung (z.B. Projekte in der IT) im Vordergrund stehen. Vielmehr geht es um ein solides und nachhaltiges Risikomanagement um nicht der Schwarzarbeit bzw. der Scheinselbständigkeit verhaftet zu werden.

Scheinselbstständigkeit ist ein strategisches Thema für Auftraggeber, Vermittler, Selbständige, freie Mitarbeiter und Freiberufler. Auftragnehmer-Hinweis: Freiberufler werden umgangssprachlich gerne als Freelancer bezeichnet. Es ist ein entscheidendes und langfristig ausgerichtetes Thema, weil es um die Frage der Rechtssicherheit geht und damit die unbeugsamen Anforderung an den Legalitätsgrundsatz stellt. Nach deutschem Recht gibt es kein gutes und legales Geschäft, wenn nicht alle relevanten Regelungen aus dem Werkvertragsgesetz erfüllt werden. Auftraggeber und Auftragnehmer sind zur lückenlosen Einhaltung verpflichtet. Folglich liegt heutzutage die Herausforderung darin, dass eigene Business auf rechtssichere Beine zu stellen und alle zweifelhaften bzw. rechtswidrigen Ausprägungen im kundenseitigen Auftrags- und Projektsystem gänzlich zu eliminieren. Unternehmen und Unternehmer müssen eine Grundsatzfrage beleuchten: Soll das eigene Projektgeschäft, also die Auftragsabwicklung, mit selbständigen und freien Mitarbeitern grundsätzlich legale oder illegale Tendenzen und Strukturen aufzeigen sowie rechtskonform ausgestaltet werden?

Die Scheinselbständigkeit ist ein interdisziplinäres Fachgebiet. In der Tat handelt es sich um ein sehr komplexes und zudem undurchsichtiges Themengeflecht, welches sich mindestens über drei isolierte Rechtsgebiete erstreckt. Dazu zählen das Sozialversicherungsrecht, das Arbeitsrecht und das Steuerrecht. Weiterhin darf natürlich das hiesige Strafrecht nicht vernachlässigt werden. Immerhin leiten sich u. a. die strafrechtlichen Folgen für vorsätzliche und ganz wichtig, auch für bedingt vorsätzliche Vergehen ab.

Im Übrigen ist die Scheinselbstständigkeit eine Form der Schwarzarbeit. Die Rechtsfolgen sind gravierend und werden von den betroffenen Unternehmen, Kunden und Auftraggebern vor allem heute in 2020 regelmäßig unterschätzt. Selbständige und Unternehmer arbeiten auf Grundlage erheblicher Wissenslücken und ergreifen zweifelhafte Maßnahmen um sich vor Auftrags- und Projekt Scheinselbständigkeit zu schützen. Realistisch betrachtet sollte in vielen Praxisfällen das Wort „schützen“ mit dem Wort „verstecken“ ausgetauscht werden. Demnach schützen sich die Beteiligten also nicht vor dem Problem. Sie erzeugen ein noch viel größeres Problem und ergreifen Maßnahmen die dazu dienen die Scheinselbstständigkeit im Projekt zu verbergen. Maßnahmen und Aktivitäten dieser Art werden als Scheinkonstruktionen interpretiert. Dies wiederum führt im günstigsten Fall zu den bedrohlichen bedingt vorsätzlichen Handlungen. Gebilde dieser Art sind Täuschungsmanöver. Sie führen laut aktueller Gesetzbebung zu verheerenden Rechtsfolgen für alle Beteiligten und sogar direkt zum Projekt-Endkunden, auch wenn diese mit dem freien Mitarbeiter keinen Vertrag geschlossen haben.

Die Zusammenarbeit mit Selbständigen und das Geschäft mit freien Mitarbeiter funktioniert seit 2017, also schon längst nicht mehr so wie es zuvor - in jüngster Zeit - einmal war. Das deutsche Unternehmertum ist sehr viel komplexer geworden und wer mit Fremdpersonal arbeitet, der sollte sich hüten Versäumnisse zu verbuchen. Die erforderlichen Kompetenzen zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit sind frühzeitig und vor allem nachhaltig einzubinden. Es gibt vielschichtige Aspekte zu berücksichtigen um nicht den Fuß, wenn auch aus Unwissenheit, in die Rechtsschlinge zu stellen.

Für Unternehmen darf auf keinen Fall nur der Umsatz bzw. die Lösung eines Fachproblems z. B. aus der Bildung oder z. B. aus IT im Vordergrund stehen. Für 2020 ist ein sinnhaftes und nachhaltiges Risikomanagement zwingend erforderlich, denn dieses Thema betrifft alle Märkte und Branchen in denen freie Mitarbeiter als Fremdpersonal geordert werden.

Scheinselbständigkeit erkennen und effektiv vermeiden ?!

Eine Lösung des Problems ist immer individuell an einen Geschäftsfall bzw. an ein Unternehmen anzulehnen. Es kann sogar sein, dass sich Rechtskonflikte nur bedingt eindämmen lassen. Auch wenn oftmals nur die Schlagworte erklärt werden, etwa die betriebliche Integration, so liegt die Herausforderung zur Beseitigung des Problems für die Scheinselbstständigkeit im Projekt sehr viel tiefer begraben.

Betroffene Parteien sollten unbedingt darauf achten, dass die juristische Aufklärung z. B. durch einen Rechtsanwalt noch lange nicht das Ende der Fahnenstange darstellt. Die Lösung liegt vor allem in der nuancierten Identifikation und der praktischen Anwendung/Umsetzung auf Projekt- und Prozessebene. Die Lösung für Scheinselbstständigkeit erfordert theoretische, methodische und praktische Ansätze. Wie also kann die Scheinselbstständigkeit im Unternehmen oder im Projekt vermieden werden? Welche Möglichkeiten gibt es um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und welche sind im Detail für ihren Fall der effizienteste Lösungsansatz? Anders ausgedrückt: Wie kann eine Lösung zur Beseitigung von Scheinselbständigkeit im Unternehmen oder im Projekt implementiert werden?

Genau für diese Fälle treten wir ein. Wir sind Spezialisten und verzahnen die trockene Theorie (Juristerei) mit der individuellen Betriebs- und Projektpraxis. Sprechen Sie uns an!

Um auch in 2020 eine Scheinselbständigkeit umgehen zu können, benötigen Sie spezialisiertes Know-how an Ihrer Seite sowie anwendbare und attraktive Lösungsansätze, die umfassende Rechtssicherheit bieten können. Immerhin wurde der Freiberuflermarkt ab 2017 und mit der jüngsten Rechtsprechung aus 2019 weit stärker reguliert bzw. der Handlungs- und Gestaltungsrahmen bedeutend eingeschränkt. Das Arbeiten mit freien Mitarbeitern im Projekt funktioniert längst nicht mehr so wie vor 2017. Mit einem starken Partner an Ihrer Seite können Sie Scheinselbständigkeit umgehen und sind vor den zum Teil gravierenden Konsequenzen geschützt. Der HR-Bypass von Frisco Freelancer erfüllt diesen Anspruch zu 100% und funktioniert in der gelebten Praxis. Konzentrieren Sie sich ganz auf den Erfolg Ihres Tagesgeschäfts und verlassen Sie sich dabei auf unsere Kompetenz und eine effektive Lösung zur Umgehung von Scheinselbstständigkeit.
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Mit HR-Bypass Scheinselbständigkeit umgehen: Mit uns werden Sie die Gefahr der Scheinselbständigkeit umgehen

Strafzahlungen, rückwirkende Nachzahlung von Sozialbeiträgen, strafrechtliche Konsequenzen – die Folgen von festgestellter Scheinselbstständigkeit können gravierend und existenzbedrohend sein. Die großen Reformen aus April 2017 - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und der in Kraft getretene § 611a BGB - ist es für alle Marktteilnehmer schwierig geworden, ohne externe Beratung Scheinselbstständigkeit zu umgehen. Von entscheidender Bedeutung für die Bewertung der Rechtslage, ist das deutlich schärfere sowie reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (ANÜ), dessen Wirkung sich vor kurzer Zeit entfaltete und seit Juni 2019 durch die höchstrichterlichen Urteile vom BSG und die des BGH gefestigt sind.
Für Unternehmen, die Scheinselbständigkeit umgehen möchten, bieten wir mit HR-Bypass die rechtssichere Lösung, mit der Sie Scheinselbständigkeit umgehen. Dabei vermitteln wir weder Personal oder besetzen offene Stellen noch akquirieren wir Projekte oder Kunden für Freiberufler. Unsere Lösung ist eine starke und interdisziplinäre Mixtur, mit der Sie zuverlässig Scheinselbstständigkeit umgehen. Frisco-Freelancer arbeitet auf Augenhöhe, handelt als Partner und nicht als Wettbewerber.

So geht’s: Scheinselbstständigkeit umgehen, indem Sie diese Punkte beachten
Eine Scheinselbstständigkeit kann ohne bösen Willen entstehen und dann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Konsequenzen und harte Folgen haben. Das ist nicht nur ärgerlich sondern zu oft bedrohlich. Wir haben an dieser Stelle für Sie zusammengefasst, für welche Punkte beide Seiten sensibilisiert werden müssen, um eine Scheinselbstständigkeit zu umgehen.
Grundlegend gilt: Eine Scheinselbstständigkeit kann dann nachgewiesen werden, wenn faktisch ein Angestelltenverhältnis besteht. Was genau in Ihren Verträgen steht und wie Sie Ihren Einsatz abrechnen ist somit zweitrangig bis unwichtig. Wichtig ist nur, wie das Arbeitsverhältnis in der Praxis aussieht, besonders in Hinblick auf Ihre unternehmerische Freiheit und Art der Leistungserbringung. Diese Punkte dürfen zum Beispiel nicht erfüllt sein, wenn Sie eine Scheinselbstständigkeit umgehen wollen:
  1. • Sie verdienen weniger oder genauso wie feste Angestellte des Auftraggebers
  2. • Sie werden in Weiterbildungsmaßnahmen des Auftraggebers eingebunden
  3. • 5/6 ihres Gesamteinkommens - also 83,33% - entstehen aus der Arbeit für nur einen Auftraggeber
  4. • Sie haben Urlaubsanspruch beim Auftraggeber
  5. • Sie sind fest in die Organisation / in den Areitsablauf des Auftraggebers eingebunden
  6. • Sie betreiben keine eigene Werbung und haben z.B. auch keine eigene Präsenz im Web
  7. • Sie arbeiten zu festen Zeiten, die vom Auftraggeber kontrolliert werden
  8. • Ihre Arbeit und ihre Arbeitszeiten werden generell durch Software oder auf anderen Wegen vom Auftraggeber überwacht, bzw. Sie müssen Ergebnisse dokumentieren und Leistungsnachweise in Form von Reports erbringen
Wichtig: Auch ein Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis, das einmal als Selbstständigkeit angefangen hat, kann in eine Scheinselbstständigkeit abrutschen. Achten Sie daher als Freelancer / Freiberufler und Selbstständiger immer darauf, die projektgebundene Arbeitsorganisation (Prozesse und Abläufe) genau zu prüfen, um auch langfristig eine Scheinselbstständigkeit umgehen zu können.

Aktuelle Urteile zu Fragen der Scheinselbststänndigkeit
Wichtige Urteile zur Scheinselbstständigkeit
Die Ursachen für Scheinselbstständigkeit variieren formell und inhaltlich, sodass die Umstände im Detail bedeutend voneinander abweichen können. Jedoch gibt es starke Indizien, die nun mit höchstrichterlicher Urteilssprechung gestgelegt wurden. Die deutschen Gerichte befassen sich fortlaufend mit verschiedenen Rechtsfällen. Falls Sie Scheinselbstständigkeit vermeiden wollen, empfiehlt sich die aktuelle Rechtsprechung und die damit verbundenen Rechtsfälle zu verfolgen. Die folgenden Urteile schlagen aktuell sehr hohe Wellen:

WICHTIGE URTEILE 2019

Der Juni 2019 ist ein Wendepunkt in Sache Scheinselbständigkeit
Das höchste Sozialgericht in Deutschland, unser Bundessozialgericht, verkündet innerhalb weniger Tage gleich zwei Urteile zur Scheinselbstständigkeit. Die Urteile ergingen am Dienstag den 04.06.2019 (mehr zu Urteil 1) und am Freitag den 07.06.2019 (mehr zu Urteil 2). Das BSG entschied auf Basis vieler Rechtsfälle. Beide Leitfälle wurden über alle Gerichtsinstanzen gefochten und nun höchstrichterlich beschlossen. Aus diesem Grund sind sie bedeutend für die Rechtsprechung in ihrer Gesamtheit sowie richtungsweisende Präzedenzfälle in Streitfällen zur Scheinselbstständigkeit und für den Freiberuflermarkt. Wenn Sie die Komplexität und Bedeutung von Scheinselbstständigkeit verstehen wollen, sollten Sie die folgenden beiden BSG Urteile aus 2019 und das BGH Urteil aus 2018 lesen. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Beide Beschlüsse betreffen Auftraggeber und Auftragnehmer wie z. B. selbstständige Mitarbeiter, Freiberufler und Honorarkräfte. Werden Selbstständige ab 2020 regelmäßig sozialversicherungspflichtige Angestellter des Auftraggebers? Im selben Augenblick Selbständigkeit und doch Scheinselbstständigkeit? In jedem Fall werden diese Urteile zur Bewertung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder zur Feststellung einer sozialversicherungsfreien Selbstständigkeit herangezogen.
Wichtig: Die folgenden zwei Gerichtsentscheide sind brandneue Referenzurteile des obersten deutschen Sozialgerichts. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dürfte künftig ihre Argumentation deutlich untermauern können. Urteile des Bundessozialgerichts haben eine herausragende Stellung, da es das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland verkörpert. Ihnen kommt in der Tat eine sehr hohe Bedeutung zu.
BSG fällt zwei einschneidende Urteile zur Scheinselbstständigkeit

  Urteil A - 04. Juni 2019 [BSG B 12 R 11/18 R]

Das BSG verkündet ein wegweisendes Urteilt über Scheinselbstständigkeit: Im Detail geht es bei diesem BSG-Entscheid um Ärzte die als Honorarkräfte in einem Krankenhaus arbeiten. Sie sind gerade wegen der Arte ihrer Leistungsverrichtung nicht selbstständig und eindeutig sozialversicherungspflichtig. Auch wegen der Eingliederung in den betrieblichen Ablauf sind sie beruflich nicht selbstständig, sondern scheinselbstständig Tätig. Durch die hergeleitete Abhängigkeit zum "Auftraggeber" sind Honorarkräfte (hier freie Ärzte) vor dem Gesetz wie feste Angestellte des Auftraggeber Unternehmens (hier das Krankenhaus) zu behandeln, so das klare Urteil des Bundessozialgerichts.
Dieses Urteil hat großen Einfluss auf die Unterscheidung zwischen einer selbständigen Arbeit und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Höhe der Entlohnung für Freelancer entkräftet damit offiziell nicht den Verdacht auf Scheinselbständigkeit. (Hier erfahren Sie alles zum Urteil)

  Urteil B - 07. Juni 2019 [BSG AZ B 12 R 6/18 R]

Das Bundessozialgericht spricht innerhalb weniger Tage ein zweites schweres Urteil zur Scheinselbstständigkeit: Im Detail geht hier erneut um Honorarkräfte, speziell Pflegekräfte, die aufgrund ihrer freien Tätigkeit als Pflegekraft in Kombination zur Pflegeeinrichtung nicht regelmäßig als Selbständige gelten. Sie sind daher keine freiberuflichen Honorarkräfte und gesetzlich sozialversicherungspflichtig. Hierbei sind grundsätzlich alle Umstände zu bewerten, die den Umstand einer Scheinselbständigkeit erhärten oder entlasten können. Das Bundessozialgericht führt aus, dass ein freier Mitarbeiter nur dann selbständig ist, wenn dieser die Arbeit ohne Weisungen ausüben kann und nicht in die Organisation des Auftraggeber Unternehmens (hier stationäre Pflegeeinrichtung) integriert ist. Interessante Zusatzinformation: Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Fluglinie Ryanair Ermittlungen aufgenommen. Es geht um den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit in zig hundert Fällen. Manager stehen persönlich unter juristisch Beschuss! (Hier erfahren Sie alles zum Urteil)
WICHTIGE URTEILE 2018
Mit 2018 beginnt die von der Regierung erstrebte Reformation des Arbeitsmarktes
Der Projekt- und Arbeitsmarkt befindet sich eindeutig im Wandel. Im Grunde genommen verändert sich der gesamte Arbeitsmarkt. Das verschärfte Werkvertragsgesetz (u.a. Reformation AÜG & 611a BGB) führte bereits in 2016 aber vor allem ab 2017 zu großen Rechtsstreitigkeiten über die Frage nach der Pflicht zur Sozialversicherung für Selbständige und zur Scheinselbständigkeit in Deutschland. Die Gesetze und Reformen begründen sich über höchstinstanzliche Entscheidungen, die nun auch gefallen sind:

  Bedeutendes Urteil vom 13. Dezember 2018 [BGH 5 StR 275/18]

Ein Geschäftsführer wird wegen wissentlicher Scheinselbständigkeit zu 1,5 Jahren verdonnert. Dieses Urteil ist sehr bedeutend, weil der Urteilsspruch vom Bundesgerichtshof kommt. Manager sind verpflichtet zur Ordnung und Einhaltung der Gesetze. Das Unternehmen und die Personen stehen persönlich für die Folgen ein. Mit der Scheinselbstständigkeit entstehen leicht ein Steuer- und Beitragsverzug in Eigenverschuldung und somit steht zu oft die vorsätzliche bzw. bedingt vorsätzliche Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen im Raum! (Hier erfahren Sie alles zum Urteil)
[S 5 R 2634/16]
SG Stuttgart 15.05.2018 | Eine Ärztin arbeitet neben ihrer festen Beschäftigung in einer Klink auch auf Basis der freien Mitarbeit als Notärztin für eine andere Organisation. Das Gericht entscheidet: Sie ist nicht scheinselbstständig.
[B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R]
BSG 14.03.2018 | Dieses Urteil ist vor allem für Geschäftsführer von GmbHs wichtig. Bisher galten diese als regelmäßig Beschäftigte und waren damit natürlich sozialversicherungspflichtig. Das BSG hat nun entschieden, dass es zu dieser Regelung Ausnahmen gibt, nämlich dann, wenn Geschäftsführer bei einer Gesellschafterversammlung nur bis zu einem gewissen Grad Einfluss nehmen können.
[B 12 R 3/17 R]
BSG 14.03.2018 | Ein wichtiges BSG Urteil für Lehrkräfte: Im Fall eines Musiklehrers, der auf Honorarbasis eingestellt war, entschied das Landessozialgericht NRW zunächst, dieser sei dennoch sozialversicherungspflichtig. Grund für die Entscheidung war die Tatsache, dass er durch den Einsatz eines Lehrplanwerks in seiner unternehmerischen Freiheit eingeschränkt sei. Das BSG sah dies anders und hat das Urteil gekippt. Die Beachtung eines Lehrplanwerks sorgt demnach nicht automatisch dafür, dass ein Angestelltenverhältnis existiert.
[Beschluss S 34 BA 1/18 ER]
SG Dortmund 05.02.2018 | Dieses Urteil des SG Dortmund betrifft Taxifahrer, die im sogenannten „Mietmodell“ tätig sind. Sofern Fahrer ihr Fahrzeug beim Auftraggeber mieten, ansonsten aber genau wie festangestellte Fahrer eingesetzt werden, kann die Beschäftigung nicht als unabhängig gelten.
Hinweis: Höchstinstanzliche Urteile z. B. durch das Bundessozialgericht sind wegweisend und dennoch keine Garantie für 100%tige Zusicherung für oder gegen eine Scheinselbständigkeit. Gerichtsurteile dieser Art sind oft Einzelfallentscheidungen (Fallrecht), deren Bewertung die Summe aller Umstände für jeden Einzelfall (z.B. Beauftragung Freiberufler) heranzieht. Als Auftraggeber sollten Sie nicht den Fehler begehen, Ihre Auftragssituation und damit alle externen Mitarbeiter / Freelancer (Freiberufler) im Projekt über einen Kamm zu scheren. Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Rechtslage, denn Wahrheit und Halbwahrheit liegen bedrohlich nahe beieinander.
Sport & Fitness: Viele vermeintlich selbstständige Freiberufler aus der Sport- und Fitnessbranche – einschließlich Kampfsportlehrer – stehen in Wirklichkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, oft ohne sich dessen bewusst zu sein. Eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) München aus dem Jahr 2023 hat nun deutlich gemacht, dass dies auch für sogenannte "freiberufliche" Fitnesstrainer gilt, die auf Stundenbasis tätig sind. Diese Rechtslage könnte Betreiber von Fitness- und Kampfsportschulen sowie Online & SEO Marketing Profis (letztere Berufsgruppe sei am Rande erwähnt) vor erhebliche finanzielle Belastungen stellen, da Nachzahlungen an die Sozialversicherung drohen. Das Problem reicht weit über die Sport- und Fitnessbranche hinaus und betrifft auch andere freiberuflich tätige Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten und Steuerberater. Im verhandelten Fall (Aktenzeichen: L 7 BA 72/23 B ER) urteilte das Gericht, dass Fitnesstrainer, die Trainingskurse – sei als Fitness-, Sport- oder Kampfsport-Kurse – gegen eine feste Stundenvergütung leiten, häufig als abhängig Beschäftigte einzustufen sind. Der zentrale Aspekt: Eine regelmäßige Bezahlung, unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg, widerspricht dem notwendigen Unternehmerrisiko, das eine echte Selbstständigkeit auszeichnet. Dieses Urteil ist ein klares Signal an Unternehmen, die Beschäftigung von freien Mitarbeitern sorgfältig zu prüfen. Werden die Kriterien für eine echte Selbstständigkeit nicht erfüllt, drohen nicht nur hohe Nachzahlungen, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Mit HR-Bypass von frisco-freelancer Scheinselbständigkeit umgehen
Dieses ANÜ Cloud Modell hilft Ihnen, Scheinselbständigkeit zu umgehen!

Folgen absehen - Probleme vermeiden
  1. • Wir begleiten die operativen Prozesse der Unternehmen, die in Zusammenarbeit mit Freelancern Scheinselbständigkeit umgehen wollen.
  2. • HR-Bypass ist eine ANÜ-Cloud für alle, die die Scheinselbständigkeit zu umgehen versuchen. Zudem beseitigen wir auf effiziente Weise Hindernisse in der Mitarbeitergewinnung, fördern Wachstum und bieten die Möglichkeit, Probleme mit verdeckter Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit zu umgehen.
  3. • Als Arbeitnehmerüberlassung on Demand nutzen Sie HR-Bypass immer dann, wenn Bedarf für ein Projekt entsteht und können so die Rechtsunsicherheit der Scheinselbständigkeit umgehen.
  4. • Durch die Standardisierung unserer Lösung, mit der Sie Scheinselbstständigkeit umgehen, ermöglichen wir schlanke Prozesse und transparente Strukturen. Dadurch können Sie nicht nur die Rechtsunsicherheit der Scheinselbständigkeit umgehen, sondern auch die Geschäftsfähigkeit aller Beteiligten sichern.
Der proaktive Ansatz 2020 - frühzeitig Folgen absehen und Probleme vermeiden:
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