Unterschied zwischen Freelancer und Freiberufler
Lohnt es sich tatsächlich darüber zu sprechen, ob der Freiberufler ein Freelancer ist? In der breiten Masse wird diese Frage zum größten Teil mit "Nein" beantwortet. Der Freiberufler ist ein Freelancer und umgekehrt, so die Behauptungen.
Womöglich lassen sich die Begriffe "freier Mitarbeiter" und "freiberufliche Mitarbeit", sowie andere Ausdrücke im Topf des Freelance-Wordings zu einem Brei verrühren. Vor diesem Hintergrund ist es schlicht erstaunlich, wie sehr uns das Themengeflecht Freelancing und Freiberuflichkeit (ups: wieder zwei neue Begriffsvarianten) im Dunkeln hält, obwohl wir "eindeutig zweideutig" vom selben Thema sprechen. Spätestens jetzt erlauben wir uns zwei gesonderte Perspektiven zu unterscheiden:
Gesellschaftliche Perspektive
In der breiten Masse dürften die zuvor erwähnten Begriffe standardmäßig die Merkmale eines "Mitarbeiters/Kollegen" haben, der über spezielle Fähigkeiten verfügt, für spezielle Tätigkeiten direkt oder indirekt beauftragt wurde. Zudem arbeitet der "Kollege auf Zeit" in eigenem Namen, für eigene Rechnung ...
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird nicht wirklich zwischen dem Freelancer und dem Freiberufler unterschieden.
Faktisch ist es so, dass den F-Begriffen (Freelancer, Freiberufler etc.) tatsächlich prägende Eigenschaften zugewiesen sind. Deshalb machen wir an dieser Stelle einen Cut und gehen über zu einer abgespeckten rechtlichen Betrachtung.
Rechtliche Perspektive
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von gesetztes wegen der Freiberufler "eindeutig" vom Freelancer zu unterscheiden ist. Ein Freiberufler ist kein freier Mitarbeiter und auch kein Freelancer. Der Freelancer wiederum übt keine freiberufliche Tätigkeit aus - eindeutig zweideutig ;-) Wir bringen gerne Licht ins Dunkel.
Freiberufler
Im Einkommensteuergesetzt (§18 EStG) wird der Freiberufler deklariert. An dieser Stelle spricht man von freien Berufen oder auch von Katalogberufen. Freiberufler im Sinne des Gesetzes sind unter anderem: Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ärzte und andere Berufsgruppen. Im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (§1 PartGG) werden freie Berufsgruppen ebenfalls benannt. Hinweis: Grundsächtlich üben Freiberufler Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Ferner wird der Status eines Freiberuflers nur über und durch das Finanzamt vergeben.
Freelancer
Der Freelancer ist per se ein freier Mitarbeiter. Das Wort "frei" ist kennzeichnend. Im Unterschied zum festen Mitarbeiter eines Unternehmens ist der Freie (ups: Wieder eine Wortabwandlung) nicht weisungsgebunden. Natürlich gibt es weitere Kriterien zur Bestimmung des Freelancerstatus. Im Übrigen ist Freelancer das englische Wort für freier Mitarbeiter.
Der Status des Freiberuflers ist deshalb attraktiv, weil die Gewerbesteuer entfällt. Der Freelancer hingegen ist Gewerbetreibender, beim Gewerbeamt gemeldet und daher auch gewerbesteuerpflichtig.